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Schimmel trotz Lüften

Mauer trockenlegen

Geplante Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Jahr 2020 Eine klimaneutrale Modernisierung von Altbauten sowie eine klimaneutrale architektonische Konzeptionierung von Neubauten liegen im Bestreben der Bundesregierung. Bis zum Jahr 2050 soll durch die geplante Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) 2020

eine Minderung des Primärenergieverbrauchs von Altbauten in Höhe von rund 80% ermöglicht werden. Klimaneutralität bedeutet bei diesem wichtigen Thema, dass mittels kreativer Entwicklungen in den Bereichen Hausbau und Erneuerbare Energien das Ziel erreicht werden soll, die Reduzierung des CO2-Ausstosses in die Atmosphäre zum Schutz der Umwelt voranzutreiben. Schon heute wird Bauherren und Besitzern von älteren Gebäuden so manche Maßnahme auferlegt, um diesem Ziel Schritt für Schritt näher kommen zu können. Eine Gebäudesanierung bei Altbauten ist bei dabei die erste Möglichkeit, um weitere Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Umweltschutzes umsetzen zu können.

Nasse Wände

Gut isoliertes Mauerwerk, das Trockenlegen von Wänden, eine Sanierung feuchter, von einer Salzkristallisierung betroffenen Mauern sowie eine gezielte Analyse des Gebäudes hinsichtlich der Bausubstanz, sollten im Rahmen einer Modernisierung und Integration einer neuen, umweltfreundlichen Heizanlage fest eingeplant werden. Schon heute gelten diese Vorkehrungen und Maßnahmen als einer der Bestandteile, um auch den Ansprüchen des Energiepasses gerecht werden zu können. Dass eine Erweiterung derartiger Maßnahmen in den kommenden Jahren erforderlich wird, lässt sich bereits anhand der zahlreichen rechtlichen Änderungen absehen. Änderungen, die sowohl der Umwelt und dem Menschen zuträglich sind als auch den Finanzen, denn jede Modernisierung fokussiert das Ziel beim Energieverbrauch zu sparen.